Neue Regelungen für Musikvereine im Lockdown "light"
Ziel der Maßnahmen, die auf einen Monat beschränkt bleiben sollen, ist es, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Für unsere Musikvereine und MusikerInnen bedeuten die neuen Regelungen, die ab Montag 2. November gelten, Folgendes:
Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind.
Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
➔ Musikproben (unabhängig von der Anzahl der Musiker) sind ab dem 2. November 2020 einzustellen!
Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
Sämtliche Präsenz-Versammlungen und -Sitzungen können derzeit nicht stattfinden.
➔ Die Durchführung von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen ist derzeit nicht möglich.
Schulen (auch Musikschulen) und Kindergärten bleiben offen. Unterricht an Musikschulen darf nur erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 m gewahrt ist. Dies gilt entsprechend für Musikunterricht außerhalb von Schulen.
➔ Instrumental-Einzelunterricht ist auch bei unseren Musikvereinen unter den o.g. Bedingungen erlaubt.
➔ Musikalische Früherziehung und Instrumental-Gruppenunterricht ist gem. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§20) auch außerhalb von Musikschulen erlaubt. Im Hinblick auf das Hauptziel der neuen Corona-Maßnahmen, der Reduzierung der Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß, raten wir dazu, genau abzuwägen, ob dies auf Vereinsebene derzeit wirklich stattfinden soll.
In Abstimmung mit der MON- Musikkommission und den Bezirksjugendleiter der betroffenen Bezirke hat der MON festgelegt, dass alle Musikerleistungsabzeichenprüfungen bis zum 31.12.2020 abgesagt werden. Es soll aber versucht werden, zumindest die Praxis-Prüfungen online durchzuführen.